§ 843 ABGB
Es darf durch die Begründung von Wohnungseigentum zu keiner beträchtlichen Wertminderung der bisherigen Miteigentumsanteile kommen. Bei Beurteilung der Frage, ob mit der Begründung von Wohnungseigentum eine Wertminderung verbunden ist, ist die Summe der Werte der bisherigen Miteigentumsanteile und nicht der Verkehrswert der fiktiv im Alleineigentum stehenden Liegenschaft heranzuziehen.