Ende März 2023 hat der OGH in einem – selten einberufenen – verstärkten Senat zur auch innerhalb des Gerichtshofs bestehenden Kontroverse hinsichtlich einer Laesio-enormis-Anfechtung nach Einräumung eines Optionsrechts Stellung genommen.1) Der vorliegende Beitrag nimmt diese Entscheidung zum Anlass, sich diesem Problemfeld grundsätzlich und systematisch zu nähern, wobei auf ausufernde Diskussionsnachweise verzichtet wird. Das dabei erzielte zentrale Ergebnis dürfte dem des OGH durchaus ähneln; die Begründung weicht allerdings deutlich von der Argumentation des Höchstgerichts ab.