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Pandemie und Geschäftsraummiete*)*)Dem vorliegenden Beitrag liegt ein Rechtsgutachten zugrunde, das im April 2021 im Auftrag verschiedener Bestandgeber erstattet wurde. Neben der hier zitierten Literatur lagen damals schon seit längerem zwei Gutachten vor, welche von namhaften Fachkolleg*innen im Auftrag von Bestandnehmern aus dem Bereich der Gastronomie und des Kinogewerbes erstattet worden waren. Da sie bislang nicht zu Veröffentlichungen geführt haben, sehe ich im Folgenden davon ab, auf diese Gutachten im Einzelnen einzugehen, da es mir unschicklich erscheint, unpublizierte Meinungen zu kritisieren; ihre Argumente sind indessen ohnedies aus derzeit anhängigen Prozessen bekannt und finden im vorliegenden Beitrag auch Beachtung, wo mir dies wesentlich erschien. Umgekehrt soll hier auch nicht darüber spekuliert werden, welche anderen, publizierten Meinungen auf Beratungsmandaten beruhen oder zumindest mit Akquisitionsgedanken ersonnen wurden. Am Ende zählen ohnedies nur die Argumente.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Dr. h.c. Paul OberhammerJBl 2021, 417 Heft 7 v. 28.7.2021

Der vorliegende Beitrag hat die viel diskutierte Frage zum Gegenstand, ob und inwiefern die Bestandnehmer aufgrund von Umständen, die infolge der COVID-19-Pandemie eingetreten sind, zur Reduktion des Bestandzinses berechtigt sind.

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