In ihrer gegenwärtigen Deutung ist die Approbationsbefugnis notwendige Bedingung für die Erlassung gültiger Bescheide. Die konstitutive Qualität dieses Rechtsinstituts ist Folge einer aus pragmatischen Überlegungen ersonnenen rechtswissenschaftlichen Denkfigur, die schließlich von der Rsp übernommen wurde. Ziel dieses Beitrags ist es, diese Entwicklung zu rekonstruieren, ihre dogmatischen Grundlagen offenzulegen, Probleme zu analysieren und schließlich einer Lösung zuzuführen.