Nach hA kann nur der Gläubiger einer gesicherten Hauptforderung selbst ein Pfandrecht für diese Forderung erwerben (Gläubigeridentität). Dies führt zu Einschränkungen von Finanzierungsformen, bei denen die isolierte Übertragung von Kreditsicherheiten an einen nicht forderungsberechtigten Treuhänder gewünscht ist. Der vorliegende Beitrag hinterfragt, ob die Gläubigeridentität tatsächlich zwingend ist oder ob die Gläubigerstellung aus dem Pfandrecht von jener aus der gesicherten Forderung getrennt werden kann.1)