vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sterbehilfe und Autonomie – Strafrechtliche Überlegungen zum Erkenntnis des VfGH vom 11.12.2020*)*)Der Text baut auf einem Vortrag zum Thema „Recht auf Tötung? – Kommentar aus rechtlicher Sicht“ auf, den der Verfasser am 10.10.2020 im Rahmen der vom „Salzburger Ärzteforum für das Leben“ veranstalteten „Salzburger Bioethik-Dialoge“ gehalten hat. Eine erweiterte Fassung des Vortrags, die sich teilweise mit dem vorliegenden Text überschneidet, erscheint unter dem Titel „Recht auf selbstbestimmtes Sterben – Konsequenzen der Autonomie“ in Imago Hominis 01/2021: Modernes Sterben (in Druck).

Aufsätzeo. Univ.-Prof. Dr. Kurt SchmollerJBl 2021, 147 Heft 3 v. 15.3.2021

Für viele überraschend hat der VfGH ausgesprochen, dass die in § 78 StGB traditionell vorgesehene generelle Strafbarkeit der „Mitwirkung am Selbstmord“ verfassungswidrig sei, und deshalb die zweite Tathandlung dieser Strafvorschrift („ihm dazu Hilfe leistet“) mit Wirkung ab 31.12.2021 aufgehoben.1)1)VfGH G 139/2019, abgedruckt in diesem Heft der JBl 2021, 164 (zitiert wird im Folgenden neben der Rz aus der Originalentscheidung jeweils der betreffende Gliederungspunkt). Die Frist von mehr als einem Jahr räumt dem Gesetzgeber die Möglichkeit ein, bis Ende 2021 eine verfassungskonforme Regelung zu beschließen und dadurch einen ersatzlosen Wegfall von § 78 Fall 2 StGB zu verhindern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte