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Gibt es ein „Recht auf ein menschenwürdiges Sterben“? Zum Erkenntnis des VfGH vom 11.12.2020, G 139/2019*)*)Herzlicher Dank für die redaktionelle Unterstützung ergeht an Frau Univ.-Ass. Mag. Sarah Bartl sowie Frau Stud.-Ass. Miriam Klema. Das Erkenntnis des VfGH G 139/2019 ist abgedruckt in diesem Heft der JBl 2021, 164.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Anna GamperJBl 2021, 137 Heft 3 v. 15.3.2021

Vor kurzem hob der VfGH jene Wortfolge in § 78 StGB auf, die die Beihilfe zum Selbstmord unter Strafe stellte. Abweichend von seiner bisherigen Judikatur hielt er das ausnahmslose Verbot der Beihilfe zum Selbstmord für eine Verletzung eines aus dem „Recht auf freie Selbstbestimmung“ abgeleiteten „Rechts auf ein menschenwürdiges Sterben“. Der Beitrag setzt sich aus verfassungsrechtlicher Sicht kritisch mit der Begründung des Erkenntnisses auseinander.

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