Die Diskussion um die in Lehre und Rsp unterschiedlich beantwortete Frage, ob erstgerichtliche Verfahrensmängel in der Revision geltend gemacht werden können, wenn diese bereits vom Berufungsgericht verneint wurden, wurde in dieser Zeitschrift durch einen lesenswerten Beitrag von Trenker bereichert.1) Dabei wurde die Rsp des OGH mit durchaus neuen Argumenten kritisch beleuchtet. Diese Replik soll den wissenschaftlichen Diskurs verbreitern.