§ 1295 Abs 1 ABGB, § 1299 ABGB, § 3 MaklerG, § 7 MaklerG, § 30b KSchG
Der Marktwert (Verkehrswert) einer Liegenschaft ist trotz einer Vielzahl verfahrensrechtlicher Wertermittlungsvorschriften keine mathematisch exakt ermittelbare Größe und hängt von vielfältigen Einschätzungen ab.