§ 1 PHG, § 4 PHG, § 5 PHG
Ein körperliches Exemplar einer Zeitung, die im Zuge der Behandlung eines Themas aus dem Umfeld der Medizin einen unrichtigen Gesundheitstipp erteilt, durch dessen Befolgung die Leserin an der Gesundheit geschädigt wurde, ist kein „fehlerhaftes Produkt“ iS des § 4 iVm § 1 Abs 1 und § 5 Abs 1 PHG.