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Während der Ehe angesammelte Liegenschaften, die vermietet werden, als Unternehmen?

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2019, 661 Heft 10 v. 1.10.2019

§ 81 EheG, § 82 Abs 1 Z 3 EheG, § 83 EheG, § 85 EheG, § 36 Abs 2 AußStrG

Ein Zwischenbeschluss iS des § 36 Abs 2 AußStrG über die Vorfragen, welche Aktiva (oder Passiva) der Ehegatten in die Aufteilung einzubeziehen sind, ist nicht zulässig.

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