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Änderung des Zahlungsplans nach § 281 IO unzulässig, wenn Forderungen wiederaufgelebt sind

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2019, 659 Heft 10 v. 1.10.2019

§ 198 Abs 1 IO, § 281 IO

In § 281 IO ist von einer (verdeckten) Lücke auszugehen und die Bestimmung dahin zu ergänzen, dass sie dann anzuwenden ist, wenn ein am Stichtag laufender Zahlungsplan bis zur Antragstellung erfüllt wurde, ohne dass Forderungen wieder aufgelebt sind.

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