§ 198 Abs 1 IO, § 281 IO
In § 281 IO ist von einer (verdeckten) Lücke auszugehen und die Bestimmung dahin zu ergänzen, dass sie dann anzuwenden ist, wenn ein am Stichtag laufender Zahlungsplan bis zur Antragstellung erfüllt wurde, ohne dass Forderungen wieder aufgelebt sind.