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Verjährung von Ersatzansprüchen für Folgeschäden, die ein Feststellungsurteil erfasst

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2016, 797 Heft 12 v. 1.12.2016

§ 1478 ABGB, § 1489 ABGB

Feststellungsurteile legen die davon berührten Grundlagen des Schadenersatzanspruchs ohne zeitliche Begrenzung fest. Für Schäden, die später als 27 Jahre nach Rechtskraft des Feststellungsurteils eintreten, gilt die dreijährige Verjährungsfrist nach § 1489 S 1 ABGB, die mit Kenntnis von Schaden und Schädiger zu laufen beginnt.

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