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Berücksichtigung von Leidenszuständen aus dem Wissen um verringerte Lebenserwartung bei der Schmerzengeldbemessung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2016, 795 Heft 12 v. 1.12.2016

§ 1325 ABGB

Leidenszustände, die aus dem Wissen des Geschädigten um seine verringerte Lebenserwartung resultieren, können bei der Globalbemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden.

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