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Verfassungsrechtliche Stellung der Schöffen und Neudurchführung des Verfahrens bei Richterwechsel

RechtsprechungOrdentliche Gerichtea. Univ.-Prof. Dr. Alexander TipoldJBl 2014, 541 Heft 8 v. 1.8.2014

StPO § 276a, B-VG Art 83 Abs 2, B-VG Art 87 Abs 3

Schöffen (und Geschworene) sind nicht Richter iS von Art 83 Abs 2, Art 87 Abs 3 B-VG und im Fall ihres Nichterscheinens zur Hauptverhandlung zu ersetzen, bei unentschuldigter Absenz auch ihres Amtes zu entheben (§ 14 Abs 4, § 16 Abs 1 GSchG).

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