Rechtsprechung
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- Ordentliche Gerichte
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- »Zivilsachen
- Herabfallen von Gesteinsbrocken von einer Felswand ohne gefährliche Nutzungsart oder menschliche Vorhandlung: weder nachbarrechtliche Ansprüche noch Haftung aus Ingerenzprinzip
- Einlagerung von Sachen Dritter nach Ersatzvornahme eines behördlich angeordneten Abbruchs: klagbare Abholungsverpflichtung des Eigentümers
- Doppelveräußerung einer Liegenschaft: Eigentumsübertragung vom Zweitkäufer direkt an den Erstkäufer qua Schadenersatz
- Interview eines Richters im Ruhestand, das sich auf richterliche Tätigkeit bezieht, kein Handeln als Organ in Vollziehung der Gesetze
- Haftung des Werkunternehmers für Gewässerverunreinigungen nach Fertigstellung und Übergabe des Werks an den Anlagenbetreiber
- Teilabweisung auch bei konfessorischen Dienstbarkeitsklagen zulässig
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- Verwaltungsgerichtshof
- Akteneinsicht für Parteien eines anhängigen oder abgeschlossenen Verfahrens auch ohne Zweckangabe
Korrespondenz
- Schmoller, Die „in der Lehre geteilte“ Rechtsauffassung des OGH