Mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) wurde die Einhaltung spezifischer Mindestentgeltstandards erstmals einer verwaltungsstrafrechtlichen Sanktionierung unterworfen. Die darin vorgesehene Bestrafung von Lohndumping kommt allerdings nur in Betracht, wenn die Unterentlohnung keinen gerichtlichen Tatbestand erfüllt. Die vorliegende Untersuchung geht der Frage nach, inwiefern das Kriminalstrafrecht im Bereich des „sozialen Lohnkampfs“ zur Anwendung gelangen kann und welche Auswirkungen die bestehenden Strafnormen auf die Reichweite des Instrumentariums des LSDB-G haben können.