Richterliche Vertragsergänzung ist ein profundes Mittel, um den vollständigen Wegfall einer verbotswidrigen Vertragsklausel zu verhindern. Rezente Judikatur des EuGH wirft aber Zweifel auf, ob derartige Eingriffe des Richters in die vertragliche Vereinbarung überhaupt unionsrechtskonform sind. Das betrifft vor allem die ergänzende Vertragsauslegung, deren Akzeptanz aus nationaler Sicht fast ungebrochen ist. Der Autor zeigt, dass eine uneingeschränkte Anwendung der ergänzenden Vertragsauslegung mit den Vorgaben des EuGH nicht zu vereinbaren ist. Deshalb empfiehlt er ein unionsrechtskonformes Modell richterlicher Vertragsergänzung.