(Fortsetzung aus JBl 2013, Heft 7)
D. Zivilrechtliche Aspekte
Aus zivilrechtlicher Sicht stellt sich die Frage, ob und wem gegenüber der Elternteil, der durch entfremdendes Verhalten beim Kind PAS herruft, schadenersatzpflichtig wird. In erster Linie sind dabei Schadenersatzansprüche des Kindes zu prüfen. In zweiter Linie ist zu klären, ob auch dem in seiner Beziehung zum Kind beeinträchtigten anderen Elternteil ein Schadenersatzanspruch gegen den entfremdenden Elternteil zusteht. Immerhin können der fortlaufende Entfremdungsprozess und die Zerstörung der tiefemotionalen Eltern-Kind-Beziehung auch beim anderen Elternteil schwerwiegende psychische Probleme hervorrufen.