Georg Wilhelm hat in seinem Aufsatz "Es muß sich etwas verändern, damit alles so bleibt, wie es ist" (JBl 2013, 341) R. von Jhering die Einführung des Begriffes des "Interesses" in das Schadenersatzrecht zugeschrieben. Wie der Autor nun klarstellen möchte, geht der Begriff wohl auf Mommsen zurück, der heute freilich primär als herausragender Historiker in Erinnerung ist. Red.
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