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Mehrere titellose Benutzer derselben Sache keine notwendigen Streitgenossen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2012, 597 Heft 9 v. 1.9.2012

§ 14 ZPO:

Mehrere titellose Benutzer derselben Sache sind bei einer Räumungsklage des Eigentümers auch dann keine notwendigen Streitgenossen, wenn einzelne von ihnen Rechte von anderen Benutzern ableiten; das gilt auch im Fall von Ehegatten. Ein einheitliches Rechtsverhältnis zwischen dem Eigentümer auf der einen und den Be-

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