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Recht zur Anfechtung eines GmbH-Gesellschafterbeschlusses trotz Tatbestandswirkungen des Schiedsspruchs gegenüber Dritten objektiv schiedsfähig

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2012, 599 Heft 9 v. 1.9.2012

§ 582 ZPO

§§ 41 ff GmbHG:

Der Schiedsfähigkeit eines Anspruchs (hier: Recht auf Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses einer GmbH über die Genehmigung eines Werk- und eines Kreditvertrags) steht nicht entgegen, dass die Entscheidung darüber (bloße) Tatbestandswirkungen (Reflexwirkungen) gegenüber (gesellschaftsfremden) Dritten hat.

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