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Ausfallshaftung und Kaduzierung

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Michael GruberJBl 2012, 273 Heft 5 v. 1.5.2012

Eine jüngst ergangene Entscheidung des OGH (6 Ob 204/11k wbl 2012, 291) bietet Anlass, über das Verhältnis der Ausfallshaftung (§ 70 GmbHG) zum Kaduzierungsverfahren (§ 66 GmbHG) nachzudenken. Die Rechtsfrage lautet: Bedarf die Geltendmachung der Ausfallshaftung der vorherigen Durchführung eines Kaduzierungsverfahrens?

Deskriptoren: Ausfallshaftung, Kaduzierung, Vormännerhaftung.

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