§§ 9, 12, 13 und 25 VKrG:
Unter Zahlungsaufschub iSd § 25 VKrG wird das vertragliche Hinausschieben der Fälligkeit oder der Durchsetzbarkeit der gegen den Verbraucher gerichteten (Geld-)
§§ 9, 12, 13 und 25 VKrG:
Unter Zahlungsaufschub iSd § 25 VKrG wird das vertragliche Hinausschieben der Fälligkeit oder der Durchsetzbarkeit der gegen den Verbraucher gerichteten (Geld-)