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Voraussetzungen der Verfahrenshilfe

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 2012, 742 Heft 11 v. 1.11.2012

§ 51a Abs 1 VStG

Als notwendiger Unterhalt iSd § 51a Abs 1 VStG ist ein zwischen dem "notdürftigen" und dem "standesgemäßen" Unterhalt liegender anzusehen, der abstrakt zwischen dem statistischen Durchschnittseinkommen eines unselbständig Erwerbstätigen und dem "Existenzminimum" liegt und unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles eine die Bedürfnisse des Einzelnen berücksichtigende bescheidene Lebensführung gestattet.

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