vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grenzen der Bindung der Gerichte an Entscheidungen der Verwaltungsbehörden im Rahmen des BEinstG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2011, 259 Heft 4 v. 18.4.2011

§ 8 BEinstG:

Mit der Zustimmung des Behindertenausschusses bzw der Berufungskommission wird das im § 8 Abs 2 BEinstG normierte Kündigungsverbot aufgehoben. Der Arbeitgeber erhält damit die nach den Bestimmungen des Privatrechts zustehende Befugnis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses zurück.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!