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Aufrechnungsverbot bei widmungswidriger Verwendung einer Akontozahlung im Auftragsverhältnis

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2011, 255 Heft 4 v. 18.4.2011

§ 1440 S 2 ABGB:

Wird eine mit einer Zweckbestimmung versehene Akontozahlung vom Beauftragten widmungswidrig verwendet, so kann sich der Übergeber auf das Aufrechnungsverbot nach § 1440 S 2 ABGB berufen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Beauftragten verhindern, sofern er nicht aufgrund der konkreten Vertragslage mit Gegenansprüchen des Beauftragten aus demselben Rechtsverhältnis rechnen musste.

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