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Lebendiges Verfassungsrecht (2008)

Aufsätzeem. o. Univ.-Prof. Dr. Richard NovakJBl 2010, 477 Heft 8 v. 17.8.2010

Erwartungsgemäß ist der VfGH sehr rasch mit Rechtsfragen konfrontiert worden, die die weit reichende Verfassungsreform zu Beginn des Berichtsjahres aufgeworfen hat. Vor allem gilt das für die höchst problematische Neugestaltung des Rechtsschutzes im Asylbereich. Daneben hat das durch die Novelle in das B-VG fast beiläufig eingestreute gesetzesergänzende Satzungsrecht der personellen Selbstverwaltungskörper eine Rolle gespielt. Wiederholt vor dem VfGH aufgetaucht sind Fragen der Verwaltungsorganisation der Länder: Eine für Wien angesagte juristische Revolution hat nicht stattgefunden; in Kärnten ist eine solche rückgängig gemacht worden. Das rechtsstaatliche Prinzip hat zu einer viel beachteten Aufhebung im Niederlassungs- und AufenthaltsG geführt. Ein alter Bekannter ist auch der Gleichheitssatz.

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