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Vor- und Nacherbe als notwendige Streitgenossen auf Beklagtenseite

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 306 Heft 5 v. 18.5.2010

§§ 523, 613 ABGB

§§ 11, 14 ZPO:

Soweit es um die Feststellung einer ersessenen Servitut an einer mit fideikommissarischer Substitution belasteten Liegenschaft geht, sind Vor- und Nacherbe als notwendige Streitgenossen zu qualifizieren und daher nur gemeinsam passiv klagslegitimiert.

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