§ 484 ABGB:
Eine Dienstbarkeit, die den Betrieb einer Schiabfahrt in der Wintersaison und den einer Sesselliftanlage (auch im Sommer) erlaubt, darf nicht eigenmächtig zum Mountainbike-Downhill-Rennen erweitert werden.
§ 484 ABGB:
Eine Dienstbarkeit, die den Betrieb einer Schiabfahrt in der Wintersaison und den einer Sesselliftanlage (auch im Sommer) erlaubt, darf nicht eigenmächtig zum Mountainbike-Downhill-Rennen erweitert werden.