§§ 81 ff EheG
§§ 97, 140 und 1052 ABGB:
Zwischen dem Räumungsbegehren eines früheren Ehegatten nach rechtskräftiger Aufteilung des Gebrauchsvermögens und einer dem anderen Teil geschuldeten Ausgleichszahlung besteht keine Zug-um-Zug-Verknüpfung.
§§ 81 ff EheG
§§ 97, 140 und 1052 ABGB:
Zwischen dem Räumungsbegehren eines früheren Ehegatten nach rechtskräftiger Aufteilung des Gebrauchsvermögens und einer dem anderen Teil geschuldeten Ausgleichszahlung besteht keine Zug-um-Zug-Verknüpfung.