vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Zug-um-Zug-Verknüpfung der Ansprüche aus §§ 81 ff EheG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2009, 693 Heft 11 v. 1.11.2009

§§ 81 ff EheG

§§ 97, 140 und 1052 ABGB:

Zwischen dem Räumungsbegehren eines früheren Ehegatten nach rechtskräftiger Aufteilung des Gebrauchsvermögens und einer dem anderen Teil geschuldeten Ausgleichszahlung besteht keine Zug-um-Zug-Verknüpfung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!