§§ 841 ff ABGB
§ 3 Abs 1 Z 3 und Abs 3 WEG 2002:
Die (Real-)Teilung ins Wohnungseigentum durch Begründung einer Eigentümerpartnerschaft ist zulässig. Eine Eigentümerpartnerschaft begründet allerdings, insb betreffend die Möglichkeit von Verfügungen über den jeweiligen Anteil am Mindestanteil sowie bei deren Behandlung im Exekutions- und Konkursverfahren eine äußerst enge, über das Rechtsverhältnis schlichter Miteigentümer weit hinausgehende Bindung der Eigentümerpartner. Wenn daher eine (Real-)Teilung ins Wohnungseigentum durch Begründung einer Eigentümerpartnerschaft erfolgen soll, die mögliche Partner noch enger aneinander bindet als die bisher schlichten Miteigentümer, bedarf eine solche Art der Teilung für ihre Zulässigkeit (Tunlichkeit) der Zustimmung der möglichen Eigentümerpartner.