Das Grundrecht auf den Schutz des Briefgeheimnisses verbietet nicht nur staatliche Eingriffe, sondern verlangt dem Staat von heute auch ein vielfältiges Engagement zu dessen Umsetzung im Verhältnis Privater zueinander ab. Dies einmal mit Blick auf die Beseitigung des Postmonopols und den Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern einerseits, die Entwicklung neuer Informationstechniken andererseits, aber auch die Verdichtung spezifischer Problemlagen "dritterseits" wie Überalterung der Bevölkerung und die Auflösung herkömmlicher Familienstrukturen (Briefverkehr älterer Menschen, zwischen Kindern und nicht obsorgeberechtigten Elternteilen, aber auch zwischen Kindern und Großeltern und angesichts des weiteren Steigens des Lebensalters auch Urgroßeltern).