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Altes und Neues zu § 1042 ABGB1)1)Um Nachweise ergänzte Fassung eines Vortrages, den der Verfasser beim Seminar für absolvierte Juristen in Traunkirchen im September 2007 gehalten hat. Die Vortragsform ist beibehalten.

Aufsätzeo. Univ.-Prof. Dr. Peter RummelJBl 2008, 432 Heft 7 v. 1.7.2008

Die Probleme der Bereicherung in Dreiecksverhältnissen sind unerschöpflich. Im Bereich der Zahlung fremder Schulden machen insbesondere die Fälle Schwierigkeiten, in denen der Zahlende irrtümlich glaubt, selbst zur Leistung verpflichtet zu sein. Die Einordnung dieser irrtümlichen Zahlung fremder Schulden in die Regressnorm des § 1042 ABGB steht neben Fragen der Verjährung des Regressanspruchs und der Anwendbarkeit des § 1042 ABGB auf Zweipersonenverhältnisse im Zentrum des Vortrages, der insbesondere einen Überblick über die Judikatur der letzten zehn Jahre geben sollte.

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