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Mitverschulden des Lenkers geht zu Lasten des Halters, der als Insasse geschädigt wurde

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 2008, 379 Heft 6 v. 1.6.2008

§§ 8, 11 und 19 Abs 2 EKHG:

Wird der Fahrzeughalter als Insasse des von ihm gehaltenen Kraftfahrzeuges bei einem Verkehrsunfall verletzt, so muss er sich - anders als ein Fahrgast, der nicht Beteiligter im Sinne der §§ 8 und 11 EKHG ist - auf seinen Schmerzengeldanspruch das Verschulden des Lenkers anrechnen lassen.

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