vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Befundaufnahme durch den Sachverständigen im Beisein nur einer Prozesspartei

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2007, 255 Heft 4 v. 19.4.2007

§ 359 ZPO; Art 6 MRK:

Eine Beweisaufnahme ohne Zuziehung der Parteien führt noch nicht zur Verletzung des rechtlichen Gehörs. Es genügt, dass sich eine Partei zu den Tatsachen und Beweisergebnissen vor der Entscheidung äußern kann. Dass bei einer Befundaufnahme durch den vom Gericht bestellten Sachverständigen nur eine Partei anwesend ist, begründet daher keine Nichtigkeit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!