Im Juni 2007 steht die RL 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken zur Umsetzung an. Damit wird der Bereich des lauterkeitsrechtlichen Verbraucherschutzes harmonisiert. Für den österreichischen Gesetzgeber stellt sich die Frage, ob er es bei einer minimalistischen Lösung belassen soll oder die Gelegenheit zu einer größeren Reform nutzen soll oder sogar muss. Darüber hinaus greift der Beitrag eine Vielzahl von Problemen auf, die sich sowohl hinsichtlich des beschränkten Anwendungsbereichs als auch in inhaltlicher Hinsicht bei der Umsetzung stellen und auch für die Praxis in Zukunft bestimmend werden. Diskutiert wird auch die zukünftige Rolle der Judikatur in einem besonders durch Fallrecht geprägten Rechtsgebiet.