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Tatobjekt beim Versicherungsbetrug

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2006, 605 Heft 9 v. 14.9.2006

§ 15 Abs 3, § 34 Abs 2 und § 146 StGB; § 270 Abs 1 StPO:

Tatobjekt eines versuchten Versicherungsbetrugs ist nicht der in der Schadensmeldung fälschlich als gestohlen deklarierte Tresor samt Inhalt, sondern das Vermögen der Versicherungsgesellschaft im Umfang des geltend gemachten Anspruchs.

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