Der Beitrag befasst sich mit Problemen, die sich daraus ergeben, dass der T e stator einem Miterben durch eine Teilungsanordnung mehr zugedacht hat, als seinem Er b teil entspricht.
Deskriptoren: Auslegung, Erbeinsetzung, Hineinvermächtnis, Prälegat, Teilungsanordnung, Testierfreiheit. §§ 308, 437, 532, 550, 556 ff, 648, 652, 655, 662, 685 f, 692, 774 ABGB; § 183 AußStrG 2003; §§ 2048, 2150 BGB.