§ 1 EKHG; § 7 ABGB; § 332 Abs 5 ASVG:
Bei einem nächtlichen Abschleppvorgang außerhalb des Pistenbetriebs, der zu einem Unfall einer der beteiligten Personen führt, kommt für ein Pistengerät eine Gefährdungshaftung in Analogie zum EKHG jedenfalls nicht in Betracht.