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Kausalerfordernis kridaträchtigen Verhaltens

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 473 Heft 7 v. 19.7.2005

§ 159 StGB:

Die von § 159 StGB geforderte grobe Fahrlässigkeit muss sich auf das jeweils angenommene kridaträchtige Verhalten des § 159 Abs 5 StGB erstrecken; dieses Verhalten muss auch für den Taterfolg kausal sein.

OGH 18. 3. 2004, 15 Os 120/03 (LGSt Wien 29. 4. 2003, 23 Hv 155/02)

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