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Schatzfund und Denkmalschutz

AufsätzeHR Dr. Gerhard KnollJBl 2005, 212 Heft 4 v. 19.4.2005

Die Zusammenhänge und wechselseitigen Beziehungen zwischen den Bestimmungen des ABGB über den Schatzfund und des Denkmalschutzgesetzes (DMSG) über bewegliche Sachen, die getrennt nicht mehr gelesen werden können und füreinander Verantwortung tragen, blieben weithin unbemerkt und unerörtert. Das mit Abstand jüngere DMSG trägt wohl viel dazu bei, die Begriffe und Vorgänge in den Schatzfundbestimmungen des ABGB zeitaktueller zu erfassen und zu interpretieren, hat aber andererseits die privatrechtlich begründeten Eigentumsrechte der am Fund Beteiligten (va Finder und Eigentümer der bergenden Sache) in einem bedeutenden Ausmaß eingeschränkt, verändert, ja sogar ausgehöhlt sowie den Beteiligten neue Pflichten überbunden und sie in Verwaltungsverfahren einbezogen, die inhaltlich belastend sind und deren Ende für die Zukunft oft nicht abgesehen werden kann. Es ist daher der Versuch gerechtfertigt, die Rechtspositionen der am Fund im engeren und weiteren Sinn Beteiligten aus der Perspektive der nunmehrigen Gesamtrechtslage zu erörtern, herauszuarbeiten und inhaltlich zu bestimmen.

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