§ 394 EO normiert eine verschuldensunabhängige Haftung für „ungerechtfertigt" erlassene eV. Ob diese qualifizierte Haftung auch bei eV, die von „Amtsparteien" beantragt oder gar von Amts wegen erlassen worden sind, durchschlägt, ist angesichts einer gesetzgeberischen Einzelregelung (§ 144a Abs 7 StPO) und einer Entscheidung des KOG (zu § 52 KartG) fraglich. Der Autor propagiert eine differenzierende Lösung.