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Volk, Demokratie und Menschenrechte in den Wiener Gemeindebezirken

Korrespondenzem. o. Univ.-Prof. Dr. Peter PernthalerJBl 2005, 195 Heft 3 v. 16.3.2005

1. Der VfGH hat mit Erk vom 30. Juni 2004*), G 218/03 das vom Wiener Landtag eingeführte Ausländerwahlrecht zu den Bezirksvertretungen als verfassungswidrig aufgehoben. Die Hauptargumente dieses Erk, das sich voll auf die bisherige Rsp abstützen konnte, waren folgende Begründungen:

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