1. Der VfGH hat mit Erk vom 30. Juni 2004*), G 218/03 das vom Wiener Landtag eingeführte Ausländerwahlrecht zu den Bezirksvertretungen als verfassungswidrig aufgehoben. Die Hauptargumente dieses Erk, das sich voll auf die bisherige Rsp abstützen konnte, waren folgende Begründungen: