vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Diversion in der Hauptverhandlung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 193 Heft 3 v. 16.3.2005

§ 90l Abs 2 und Abs 3 StPO:

Auch in der Hauptverhandlung hat das Gericht, wenn es diversionell vorgehen will, vor einer Mitteilung an den Verdächtigen, dass ein solches Vorgehen beabsichtigt sei, und vor einem Beschluss, mit dem das Verfahren nach dem IXa. Hauptstück der StPO eingestellt wird, den Staatsanwalt zu hören.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!