§ 190 ZPO; § 1 ff OrgHG; § 1299 ABGB:
Eine Bindung der Gerichte an ein verurteilendes verwaltungsbehördliches Disziplinarerkenntnis ist zu verneinen; in einem nachfolgenden Schadenersatzprozess ist das Verschulden des Bekl eigenständig zu beurteilen.