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Amtswegige Berücksichtigung der steuerlichen Entlastung des Unterhaltspflichtigen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2004, 306 Heft 5 v. 17.5.2004

§ 140 ABGB; §§ 1 ff AußStrG:

Spricht sich der Unterhaltspflichtige gegen jede Erhöhung des Unterhalts aus, so bedeutet eine amtswegige Berücksichtigung bestimmter für die Unterhaltshöhe maßgeblicher Umstände (hier: die nach neuer Rechtslage gebotene steuerliche Entlastung des Unterhaltspflichtigen) keine Verletzung des „Antragsprinzips“.

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