vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Bestandnehmers für nachteiligen Gebrauch der Sache durch den Unterbestandnehmer

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 523 Heft 8 v. 18.8.2003

§ 1118 ABGB; § 30 Abs 2 Z 3 MRG:

Wiederholt wurde bereits klargestellt, dass der Bestandnehmer nicht nur bei der Aufkündigung nach § 30 Abs 2 Z 3 MRG, sondern auch bei der Vertragsauflösung nach § 1118 ABGB für den erheblich nachteiligen Gebrauch des Bestandgegenstands durch den Unterbestandnehmer einzustehen hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!