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Keine Aktivlegitimation der Wohnungseigentümergemeinschaft für petitorische Unterlassungsklage

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 868 Heft 11 v. 20.11.2003

§ 13c WEG; § 2 Abs 2 und § 18 WEG 2002; §§ 354 und 523 ABGB:

Die Durchsetzung petitorischer Rechtsschutzansprüche ist keine Angelegenheit der Verwaltung iSd § 13c WEG bzw nunmehr § 18 WEG 2002.

Ob für die Erhebung von Besitzstörungsklagen der Wohnungseigentümergemeinschaft Aktivlegitimation zu erkannt werden kann, bleibt hier offen.

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