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Syndikatsvertrag / Vorbeugende Unterlassungsklage und EV wegen drohender Verletzung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 869 Heft 11 v. 20.11.2003

§§ 86 und 88 AktG; § 1212 ABGB; § 381 Z 2 EO:

Ein Syndikats- oder Stimmrechtsbindungsvertrag begründet ein Dauerrechtsverhältnis, das üblicherweise als Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu qualifizieren ist.

Daraus folgt - neben der Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund - grundsätzlich die Möglichkeit jederzeitiger ordentlicher Kündigung gem § 1212 ABGB. Aus dem Gesellschaftszweck oder den Vereinbarungen der Gesellschafter kann sich aber ein befristeter Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes ergeben.

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